Elternarbeit und Elternbeirat
Elternarbeit
Im Sinne eines ganzheitlichen Förderkonzeptes ist uns die Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten unserer SchülerInnen sehr wichtig und stellt einen unverzichtbaren Bereich unserer schulischen Arbeit dar. Vorrangiges Ziel unserer Elternarbeit ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Schule.
Der regelmäßige Austausch dient der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Ziele. Regelmäßig halten wir telefonisch oder über ein Mitteilungsheft Kontakt mit den Eltern und führen nach Bedarf Elterngespräche in der Schule. Regelmäßig werden die Eltern über Elternbriefe über aktuelle Angelegenheiten in der Klasse informiert.
Zu Beginn eines Schuljahres findet regelmäßig ein Elternabend statt. Neben allgemeinen Informationen über das neue Schuljahr wählen wir hier auch die Elternvertreter. In den Klassen werden ein- bis zweimal pro Jahr Elternabende zu aktuellen Themen (z.B. Klassenfahrten, Unterrichtsplanungen, usw.) durchgeführt. Zu Beginn eines Schuljahres wird in jeder Klasse der Klassenelternsprecher gewählt.
Einmal im Schuljahr findet nach den Halbjahres-Zeugnissen ein Elternsprechtag statt. In den von uns terminierten Sprechzeiten haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen Lernstand, den individuellen Förderplan oder sonstige wichtige Anliegen zu besprechen.
Die Eltern unserer Schüler haben in vielen Bereichen Möglichkeiten, uns aktiv durch ihre Mitarbeit zu unterstützen und sich an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen. Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung bei Schul- und Klassenfesten, dem Tag der offenen Tür usw.
Elternbeirat
Der Schulelternbeirat ist das gewählte Vertretergremium aller Eltern, mit der Aufgabe, die Interessen der Eltern in Bezug auf die Erziehung ihrer Kinder zu vertreten. Durch die Elternvertretung haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule mitzugestalten und beratend und unterstützend tätig zu werden. Der Schulelternbeirat wird auf die Dauer von zwei Schuljahren gewählt und wird durch den Schulelternsprecher gegenüber der Schule vertreten. Der Vorsitz des Elternbeirates wird zur freiwilligen Teilnahme an den Gesamtkonferenzen eingeladen.